Hinweisgeberschutzgesetz

Einführung der internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

 

Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) steht Ihnen ab sofort unsere interne Meldestelle zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Diese Meldestelle wird durch die Omnis Consulting GmbH bereitgestellt und dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds.

 

Diese interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt einer besonderen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

 

Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

  1. Kontakt per E-Mail an hinschg@omnis-consulting.de
  2. Postalisch mit dem Vermerk „vertraulich“ an: Interne Meldestelle nach dem HinSchG, Anschrift:

 

              OMNIS Consulting GmbH

              Anna-Ulein-Weg 13 | 94315 Straubing

 

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie zur internen Meldestelle sowie auch zu neben der internen Meldestelle möglichen externen Meldewegen sowie über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union finden Sie auf der Website IHK Hinweisgeberschutzgesetz.

 

Die Einführung der internen Meldestelle ist ein weiterer Schritt, um eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Integrität und Compliance im Mittelpunkt stehen. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Bereitstellung dieser Meldestelle dazu beiträgt, mögliche Missstände aufzudecken und zeitnah Maßnahmen zu ergreifen.